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Regierungsrat beschliesst Überarbeitung der kantonalen Verkehrsbaulinien
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Kantonale Verkehrsbaulinien dienen der Sicherung des Raums für bestehende und geplante Staatsstrassen. Sie umfassen die Fahrbahn, Rad- und Gehwege sowie den erforderlichen Abstand von Gebäuden und Anlagen an der Strasse. Die kantonalen Verkehrsbaulinien sind vielerorts veraltet und uneinheitlich in bis zu 100-jährigen Plänen mit verschiedenen Darstellungen und Massstäben erfasst. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Baulinien komplett zu überarbeiten und zu aktualisieren.
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Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind sämtliche in den Verkehrsrichtplänen eingetragenen kantonalen Strassen ausreichend mit Baulinien zu sichern. Zuständig für deren Festsetzung ist der Kanton; in den Städten Zürich und Winterthur erfolgt die Raumsicherung der Strassen mit überkommunaler Bedeutung durch diese Städte selbst. Erste Baulinien wurden im Kanton Zürich bereits vor über 100 Jahren festgesetzt und in den amtlichen Katasterplänen eingezeichnet. Entsprechend ist das heutige Kartenmaterial teilweise in alten Massstäben gezeichnet und die Darstellung der Baulinien variiert stark. Die bestehenden Baulinien entsprechen aufgrund baulicher Veränderungen an den Staatsstrassen in weiten Teilen nicht dem Strassenverlauf und genügen nicht mehr heute geltenden Projektierungsgrundsätzen. Teilweise widersprechen sie auch den vorrangigen kommunalen Nutzungsplanungen. Ausserdem wurden die Pläne in der Vergangenheit nicht systematisch bewirtschaftet.
Überarbeitung und Schaffung gesetzlicher Grundlagen
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, sämtliche Verkehrsbaulinien zu überprüfen, aufzuarbeiten und zu bereinigen. Ziel ist, die Baulinien im Kanton Zürich in den nächsten Jahren komplett zu überarbeiten. Mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen soll auch die Möglichkeit für eine effiziente laufende Bewirtschaftung der Pläne geschaffen werden. Die Überarbeitung der Baulinien geschieht in Absprache mit den betroffenen Gemeinden und wird den Kanton rund 3,8 Millionen Franken kosten. An ausgebauten Strassen (inkl. Trottoir und Radstreifen/-weg) wird eine Baulinie im Abstand von sechs Metern zur Strasse festgesetzt. Damit bleiben kleine lokale Anpassungen an der Strasse oder z.B. die Erstellung von Lärmschutzmassnahmen ohne Einfluss auf den für Grundeigentümer massgeblichen Abstand. Bei noch nicht genügend ausgebauten Strassen ist zusätzlich der erforderliche Raum gemäss den einschlägigen Normen und Richtlinien zu sichern. Für geplante, erst im Richtplan festgelegte Strassen erfolgt die Trasseesicherung ebenfalls mit Baulinien. In Zentrumsbereichen (Quartier- und Kernzonen) wird auf die Festsetzung von Baulinien verzichtet, da die verkehrlichen Interessen dort hinter die orts- und städtebaulichen Interessen zurücktreten.
Ansprechperson für Medien heute Donnerstag, 21. Januar 2010, von 14 bis 16 Uhr: Anselm Schwyn, Amt für Verkehr, Volkswirtschaftsdirektion, Telefon 043 259 54 32
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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 21.1.2010) |
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