Regierungsrat erlässt Richtlinien zur verwaltungsinternen Umsetzung des Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen

03.11.2011 - Medienmitteilung

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Der Regierungsrat hat Richtlinien erlassen, welche die Durchführung der Regulierungsfolgeabschätzung und der Prüfung des geltenden Rechts nach dem seit anfangs 2011 geltenden Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen im Detail regelt. Damit wird die systematische und einheitliche Durchführung bei allen betroffenen Verwaltungsstellen sichergestellt. Die Richtlinien treten auf den 1. Januar 2012 in Kraft.

Das Gesetz zur administrativen Entlastung von Unternehmen und die dazugehörige Verordnung traten am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Bestimmungen sollen helfen, den administrativen Aufwand der Unternehmen bei der Erfüllung von Vorschriften möglichst gering zu halten. Zukünftige kantonale Regelungen werden im Rahmen der sogenannten Regulierungsfolgeabschätzung überprüft und wo nötig werden alternative Lösungen vorgeschlagen. Dies geschieht unter anderem mit einer Schätzung der für die Unternehmen zu erwartenden zusätzlichen administrativen Belastung. Damit werden die Entscheidungsgrundlagen für Kantons- und Regierungsrat erweitert. Gleichzeitig wird das geltende Recht einer Prüfung unterzogen.

Einheitliche Anwendung des Gesetzes dank Richtlinien

Gemäss der Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen werden die Regulierungsfolgeabschätzung und die Prüfung des geltenden Rechts durch die jeweils zuständige Verwaltungsstelle durchgeführt. Im Interesse der einheitlichen Handhabung sieht die Verordnung die Schaffung von Richtlinien vor. Diese wurden nun vom Regierungsrat erlassen und treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensentlastung wurde die «Koordinationsstelle Unternehmensentlastung» eingerichtet, die beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in der Volkswirtschaftsdirektion angesiedelt ist.

Weitere Informationen zum Thema: www.awa.zh.ch/entlastung

Der Regierungsratsbeschluss und die Richtlinien werden im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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