Unterrubriken
Kanton Zürich fordert rasche Realisierung des Brüttenertunnels
16.02.2012 - Medienmitteilung
Zwischen Zürich und Winterthur verkehren heute pro Tag bereits rund 500 Züge mit 80‘000 Fahrgästen. Bis 2030 wird gemäss Prognosen eine Verdopplung der Nachfrage erwartet. Damit das Angebot auf der nationalen Ost-West-Achse weiter ausgebaut werden kann, muss der Brüttenertunnel bis 2025 gebaut werden. Der Regierungsrat reicht im Auftrag des Kantonsrates eine entsprechende Standesinitiative bei der Bundesversammlung ein.
Damit setzt sich der Kanton Zürich dafür ein, dass der Brüttenertunnel bis 2025 realisiert und demnach in den ersten Ausbauschritt der Botschaft zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) aufgenommen wird. Der Ausbau der nationalen Ost-West-Achse dient nicht nur der Region Zürich, sondern allen Reisenden zwischen der West- und der Ostschweiz. Der Brüttenertunnel ist zudem zwingende Voraussetzung für eine weitergehende Angebotsverbesserung auf dieser nationalen Hauptachse.
Kapazitätsgrenze zwischen Zürich und Winterthur erreicht
Der Bahnkorridor Zürich-Winterthur gehört zu den meistbefahrenen Bahnstrecken der Schweiz. Das bestehende System hat die Kapazitätsgrenze in den Hauptverkehrszeiten erreicht. Obwohl bis 2018 das Angebot dank Investitionen in die Infrastruktur weiter verbessert werden kann, ist darüber hinaus der Bau des kurzen Brüttenertunnels mit Anschluss nach Dietlikon für den nationalen Ost-West-Verkehr zwingend notwendig. Der Bund anerkennt diese Notwendigkeit, indem er den Brüttenertunnel in der FABI-Botschaft in erster Dringlichkeit erwähnt. Allerdings ist der Realisierungszeitpunkt ungewiss, da der Brüttenertunnel nicht im ersten Ausbauschritt bis 2025 enthalten ist und weitere Ausbauschritte nicht definiert sind.
Brüttenertunnel schneidet in der Bewertung des Bundesamts für Verkehr am besten ab
Der Brüttenertunnel ist nebst dem Zimmerberg Basistunnel II das einzige von über 50 geprüften Projekten, das sowohl eine vom Bundesamt für Verkehr ausgewiesene positive Nutzen-Kosten-Differenz aufweist, als auch die Überlast im Personenverkehr markant reduziert. Dies ist umso mehr von Bedeutung, weil das Bundesamt für Verkehr für die Kostenschätzungen übervorsichtig kalkuliert hat und sehr grosse Reserven in diesem Projekt eingebaut hat.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 138/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Donnerstag, 16. Februar 2012,
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Thomas Kellenberger, Informationsbeauftragter ZVV
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