Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Flughafenpolitik
Verhandlungen mit Deutschland
Verhandlungen mit Deutschland zu den An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Zürich
Der Flughafen Zürich ist der wichtigste Flughafen der Schweiz. Von der Verkehrsdrehscheibe Flughafen Zürich aus wird die Schweiz mit der Welt verbunden. Es war und ist das erklärte Ziel des Regierungsrates, die von Deutschland einseitig erlassenen Flugbetriebsbeschränkungen so weit wie möglich aus dem Weg zu schaffen, damit der Flughafen seine Leistungsfähigkeit unter Wahrung der berechtigten Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner zu Gunsten des Grossraums Zürich und des gesamten Wirtschaftsstandorts Schweiz bewahren kann.
Stand der Gespräche
Nach dem Scheitern der Staatsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Benützung des süddeutschen Luftraums erliess das deutsche Luftfahrt-Bundesamt am 4. April 2003 eine Rechtsverordnung, in der die Flugverfahren für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich einseitig geregelt werden (213. DVO). Am 14. April 2005 hat Deutschland die 213. DVO durch die 220. DVO ersetzt und damit die Bedingungen weiter verschärft. Zu Lasten der Schweiz sind Flüge über das deutsche Hoheitsgebiet von 21 – 07 Uhr werktags sowie von 20 – 09 Uhr am Wochenende und an Feiertagen nicht erlaubt. Zusätzlich wurde die Mindestüberflughöhe zu den genannten Sperrzeiten heraufgesetzt.
Nach jahrelangen vergeblichen Lösungsversuchen haben im Frühjahr 2008 der damalige Schweizer Bundespräsident Couchepin und die deutsche Bundeskanzlerin Merkel vereinbart, gemeinsam die Lärmbelastung, die vom Flughafen Zürich ausgeht, berechnen zu lassen. Die Resultate sollten eine objektive Grundlage für einen Neuanfang der weiteren Gespräche zwischen den beiden Ländern über eine Regelung der Flugbewegungen auf süddeutschem Gebiet im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich schaffen.
Die Belastungsanalyse wurde durch eine binational D-/CH zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter Federführung des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt erstellt und die Resultate wurden im Oktober 2009 veröffentlicht. Die auf der Basis des neuen deutschen Fluglärmgesetzes durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) erstellten Berechnungen zeigen klar, dass von einem Lärmexport der Schweiz nach Deutschland nicht die Rede sein kann. Umso deutlicher wird hingegen das krasse Missverhältnis zwischen der Belastung auf der deutschen und der schweizerischen Seite offengelegt, sowohl was die Höhe der Lärmwerte als auch die Anzahl betroffener Personen betrifft. Erst bei 53 Dezibel sind auf deutschem Gebiet erste Personen tangiert und zwar gerade 80. Demgegenüber sind vom selben Lärmwert auf der schweizerischen Seite bereits über 108‘000 Personen betroffen. In der Nacht fällt der Fluglärm ausschliesslich auf Schweizer Gebiet an.
Nach Fertigstellung der Belastungsanalyse wurde die gemischte D-/CH Arbeitsgruppe von den beiden Verkehrsministern damit beauftragt, die Gespräche wieder aufzunehmen, mit dem Ziel, Ansätze für eine dauerhafte und einvernehmliche Regelung zur Benutzung des süddeutschen Luftraums für Anflüge auf den Flughafen Zürich zu finden. Die gemischte Arbeitsgruppe traf sich am 27. April 2010 in Bonn. Dabei hat die Schweizer Delegation die ersten Vorstellungen für eine mögliche Lösung präsentiert. Bei einem nächsten Treffen im Oktober 2010 präsentierte die Deutsche Seite ihre Vorstellungen. Im März 2011 trafen sich die Delegationen erneut. Die Schweizer Delegation unterbreitete der Deutschen Seite wiederum verschiedene Vorschläge, welche durch die Deutsche Delegation jedoch abgelehnt wurden. Einer der umstrittenen Kernpunkte ist die Frage, ob für eine Neuregelung die Lärmentwicklung oder die Flugbewegung als solche das wesentliche Kriterium darstellen.
Im September 2011 fand in Zürich eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Die schweizerische Delegation erläuterte der deutschen Delegation dabei insbesondere Verfahren und Inhalt der im November bevorstehenden kantonalen Abstimmungen zum Flughafen Zürich. Im Dezember 2011 trafen sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Ramsauer zu einer Aussprache.
Anlässlich des World-Economic Forums (WEF) haben sich Bundesrätin Doris Leuthard und der Deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer am 28. Januar 2012 auf die Grundzüge für eine Lösung des Fluglärmkonflikts geeinigt. Dazu wurde eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die nun weiter konkretisiert und bis im Sommer 2012 in einem Staatsvertrag verankert werden soll.
