Flughafenbericht

Mit diesem Bericht informiert der Regierungsrat jeweils Ende Jahr über seine Beteiligung an der Flughafen Zürich AG und legt Rechenschaft ab über die Erfüllung der Aufgaben, die ihm gemäss kantonalem Flughafengesetz zugewiesen sind.

Medienkonferenz zum
Flughafenbericht

Der Regierungsrat hat den Flughafenbericht 2023 verabschiedet. Die Ziele der kantonalen Eigentümerstrategie wurden allesamt erreicht. Der Monitoringwert des Zürcher Fluglärm-Indexes (ZFI) 2022 liegt weiterhin unter dem Richtwert. 

Hintergrund

Als eine der wichtigsten Infrastrukturanlagen der Schweiz beeinflusst der Flughafen Zürich sein Umfeld sowohl im positiven als auch im negativen Sinn. Paragraph 1 des Flughafengesetzes verpflichtet den Regierungsrat einerseits, den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen zu fördern. Anderseits ist der Regierungsrat aber auch gehalten, die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs zu schützen.

Seit 2015 legt der Regierungsrat im «Flughafenbericht» Rechenschaft ab über die Erfüllung der Aufgaben, die ihm gemäss kantonalem Flughafengesetz zugewiesen sind. Davor publizierte er jeweils zwei Berichte; zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) sowie zum Strategiecontrolling.

Hauptinhalte des Flughafenberichts sind die Entwicklung des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) sowie das Controlling über die Erfüllung der Eigentümerstrategie des Kantons durch die Flughafen Zürich AG (Strategiecontrolling).

Im Dezember 2023 erschien der neunte Flughafenbericht der Zürcher Regierung.

Flughafenbericht 2023

Flughafenbericht 2023
Flughafenbericht 2023
Publikationsdatum
Dezember 2023
Autor/in
Amt für Mobilität

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Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr

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Ansprechperson Mark Dennler

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